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Folgende Beschreibungen informieren Sie über den Therapieablauf in der Praxis Dr. Pscherer. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne eine eMail schicken an: info@praxis-pscherer.de (bitte angeben: Art und Dauer der Beschwerden, Therapieerwartungen, Vorbehandlungen, Terminmöglichkeiten) Diagnostik und Therapie sind über Mail / Internet nicht möglich, Beratung auf Anfrage. Psychotherapie ist ein systematischer Veränderungsprozess bei seelischen Problemen Dauer und Erfolg hängen ab von der Art der Problematik, den Änderungszielen und Änderungsmöglichkeiten. Der Therapeut bietet fachliche Hilfe zur Selbsthilfe und achtet die Eigenverantwortung und Fähigkeiten des Klienten: Selbstmanagement-Ansatz. Aktive Mitarbeit, also die Bereitschaft zur Arbeit an sich selbst, ist daher Voraussetzung für Psychotherapie, wenn diese über eine akute Krisenintervention hinausgeht. Psychotherapie ist keine Hilfe bei vorrangig äußeren Problemen (z.B. Schuldenberatung). Coaching und psychologische Beratung ohne klinische Indikation (keine psychische Erkrankung) werden in der Praxis Pscherer auf Selbstzahlungsbasis angeboten. Dies betrifft auch Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind, oder wenn der Wunsch nach Privatzahlung besteht (siehe nebenstehend Abrechnungsfragen). Grundlage ist die Kognitive Verhaltenstherapie Zentraler Ansatzpunkt sind die gegenwärtigen Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen. Zwar kann Verstehen der Vergangenheit hilfreich sein, ändern lässt sich aber nur die Gegenwart. Von Bedeutung ist, wie man aktuelle Situationen kognitiv und emotional bewertet, und wie man darauf reagiert - hier setzt die Therapie im Sinne einer Lösungs- statt Ursachensuche für festgefahrene Muster an. Einfach gesagt geht es darum, neue Erfahrungen zu machen. Nach der gemeinsamen Klärung von Problembedingungen und Änderungszielen werden die Probleme mittels fachlicher Methoden (Gespräche und Übungen) bearbeitet. Abhängig von der jeweiligen Problematik kommen unterschiedliche, individuell ausgerichtete verhaltenstherapeutische Strategien zum Einsatz: Bei Depressionen etwa werden aktivierende Techniken angewendet, bei akuten Belastungen supportive, bei Ängsten konfrontative, bei Zwängen ritualverhindernde. Im Prinzip werden Gedanken, Gefühle und Gewohnheiten im Dialog geprüft, alternative Sichtweisen erforscht und neue Verhaltensweisen in der Vorstellung und im eigenen Alltag erprobt. Wichtig ist, aktiv die Zeit zwischen den Sitzungen zu nutzen (daher auch Hausaufgaben zur Selbstbeobachtung und Selbstveränderung). Besonderer Wert wird auf die Aktivierung der persönlichen Ressourcen (Stärken, Kraftquellen) gelegt. Das "kreative Unbewusste" wird dabei angeregt und eigene Lösungsideen entwickelt. Dazu dienen auch paradoxe und provokative Rückmeldungen und Vorschläge. Lösungsstrategien Die Behandlung ist lösungs- und kurzzeitorientiert zur Klärung und Bewältigung psychischer Probleme. Persönliche Erfahrungen werden integriert und neue Perspektiven entdeckt. Dabei kann das Akzeptieren von Gegebenem sinnvoller sein als der Kampf dagegen, nichtwertende, gelassene Achtsamkeit hilfreicher sein als zu hohe Erwartungen. Es ist sogar möglich, dass in der Therapie gelacht wird, wenn sich Denkblockaden lösen und der "Sinn" mancher Konflikte erkennbar ist (humorvoll-provokativer Ansatz). Gelernte Einstellungsmuster werden hinterfragt, um "blinde Flecken" zu entdecken - eine "tiefgründige" Analyse finden Sie im lösungsorientierten Behandlungsansatz jedoch nicht. Bei strukturellen Persönlichkeitsthemen, "tieferen" emotionalen Konflikten oder unspezifischen seelischen Problemen sind ggf. andere Therapieformen (etwa aufdeckend-tiefenpsychologische) besser geeignet. Im beschriebenen Ansatz jedenfalls geht es wenig um die Frage "warum ..." als vielmehr um "wie ist es möglich, dass ...". Therapie basiert auf Vertrauen Therapiegespräche unterliegen der Schweigepflicht, das heißt es dürfen keine persönlichen Informationen ohne Einverständnis des Klienten an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für Fragebögen und Protokolle, die für das fachgerechte Arbeiten angefertigt und befristet aufbewahrt werden. Die Schweigepflicht ist begrenzt bei Selbst- und Fremdgefährdung. |
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