Organisatorisches

  • Preise

1. Psychotherapeutische Leistungen (Einzel-, Gruppentherapie, Entspannungstraining/BFB/Hypnose im Rahmen der Verhaltenstherapie) werden von gesetzlichen und privaten Kassen nach Anzeige bzw. Beantragung übernommen, die Gebührenhöhen richten sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für GKV (EBM) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten für Privatkassen (PKV, GOP/3-fach), Selbstzahlung: 130 € (pro Einzeltherapiesitzung á 50 Min.; Diagnostik/Atteste u.a. gesondert, Erstgespräch 100 €). Genehmigungspflichtige Leistungen im Anschluss an die diagnostisch-probatorische Phase (max. 5 Sitzungen zur Anliegenklärung, Exploration und Anamnese) starten formal nach Leistungszusage (spätestens nach 3 Wochen). Bei gesetzlich Versicherten wird über Chipkarte abgerechnet, Privatpatienten und Selbstzahler über Rechnungsstellung an Leistungsnehmer (bitte Zahlungsfrist beachten). Psychotherapeutische Leistungen bei krankheitswertiger Störung sind umsatzssteuerbefreit, da heilkundlich (sonst Nettopreise).

2. Beratungs-/Coachingleistungen, Supervision:

– Erstgespräch: 100 € (50 min. – Exploration, Planung, Impulse); im Vorfeld fernmündliche Anliegenklärung möglich bzw.  Auftragsabsprache in Firma (kostenfrei), genauere Abstimmung im persönlichen Erstkontakt

– Folgetermine: (pro 50 min.) 130 € (Einzel-/Paarberatung), 130/150 € (Supervision bei Selbst-/Firmenzahlung), 160/180 € (Business-Coaching bei Selbst-/Firmenzahlung), Gruppen-/Teamcoaching 250 €. Terminlänge nach Absprache/Bedarf einzel- oder doppelstündig (á 50 Min.), Kompakttermine möglich (entspr. 3-4 Einzelstunden); Online-Beratungen analog (Videochat-Termine über die gesicherte jameda-Plattform oder andere Anbieter wie MS Teams, Zoom, Google Meet).

– Moderationspauschale (Tagessatz) für Workshops: 1500 € (6 Zeitstunden o. Pause) inkl. Vor-/Nachbereitung (Veranstaltungsort nach Absprache, ggf. plus Spesen/Material); Stundensatz: 250 €.

– Beratung/Coaching, Supervision, Seminare sind als nicht-heilkundliche Leistungen Nettopreise (plus USt., bei beruflichen Anlässen in der Regel als Werbungskosten steuerlich absetzbar).

– Sonstige Leistungen (Diagnostik/Befunde, Online-/fernmündliche Beratung): Gebühren auf Anfrage (im Rahmen laufender Behandlung inklusive bzw. über EBM/GOP-Leistungskatalog). Beratungs- und Therapiegespräche können als Videosprechstunde (ergänzend zu Präsenzterminen, erst nach probatorischer bzw. explorativer Phase) vereinbart werden (etwa aus Krankheits- oder anderen Verhinderungs- bzw. organisatorischen Bründen).

3. Absage: Terminvereinbarungen gelten als verbindlich, die Absagefrist beträgt 48 Stunden an Werktagen. Danach muss unabhängig vom Ausfallgrund ein Ausfallhonorar erhoben werden (Kulanzverzicht bei ärztlichen Verhinderungsattest), da in einer Bestellpraxis Sitzungen fest eingeplant sind und bei zu kurzfristiger Absage bzw. Versäumnis der Termin nicht neu vergeben werden kann. Organisatorische Fragen werden am besten per eMail oder zu den Telefonsprechzeiten (bitte keine Terminabsage auf Anrufbeantworter sprechen). Über die Online-Plattform jameda (siehe auch Praxiswebsite/Kontakt) können Erst- und Folgetermine in den diversen Angebotsbereichen selbst online gebucht und im Rahmen der Absagefrist kostenfrei storniert werden.

  • Verhaltenstherapie   [Psychotherapierichtlinien für gesetzlich Krankenversicherte  – siehe KBV und  G-BA]
  1. Frequenz: Sitzungen (pro Einheit 50 min., Einzel- oder Doppelstunden) finden in der Regel (anfangs) etwa einmal pro Woche statt (individuelle Vereinbarung). Für Akut-/Notsituationen außerhalb der Praxis-Termine sind Fach- und Hausärzte, Klinikambulanzen (z.B. Nordklinikum Nürnberg) und Krisendienste zuständig. Medikationen oder AU-Bescheinigungen erfolgen über mitbehandelnde Ärzte, ebenso Klinikeinweisungen (ggf. Zusatzbefundung seitens der Praxis nach Anfrage unter Berücksichtigung der Schweigepflicht, a.a. Direktüberweisung möglich). 
  2. Prozess: Der Erstkontakt kann ohne haus- oder fachärztliche Überweisung direkt vom Patienten aufgenommen werden. Bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden dienen der diagnostischen Abklärung und Exploration (Vorliegen einer krankheitswertigen Störung, Indikation für Verhaltenstherapie, ggf. andere fachspezifische Hilfen, s.a. ambulant vs. stationär). Nach Anamnese, Verhaltensanalyse und Überweisung zum Konsiliararzt (Haus-/Facharzt) zur somatischen Abklärung wird während weiterer (zweier) probatorischer Termine eine Kurzzeittherapie beantragt (12 Sitzungen im Einzelsetting oder in Kombination mit Gruppensitzungen). Verlängerungsoptionen bei prognostischem Bedarf sind erneute max. 12 Sitzungen, Langzeittherapie, Rezidivprophylaxe. Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunden. Sie dient der Soforthilfe bzw. Stabilisierung bei akuten psychischen Krisen. Eine Akutbehandlung erfolgt als Einzelbehandlung (bis zu 12 x 50-min.-Einheiten) und ist gegenüber der Krankenkasse nur anzeigepflichtig (nicht antragspflichtig).
  3. Der individuelle Behandlungsstand wird im gemeinsamen Gespräch, unterstützt durch Fragebögen, fortlaufend geprüft; die Therapie kann jederzeit nach Absprache beendet werden. Der Behandlungserfolg kann durch größere Terminabstände stabilisiert werden (Selbstmanagement-Ansatz). Das offizielle Behandlungsende wird der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt. Ein Therapieabbruch erfolgt bei mangelnder Mitarbeit des Klienten, mehreren Terminversäumnissen und längerem Nicht-Melden. Nach spätestens zwei Quartalen ohne Termine gilt die Therapie seitens der Krankenkasse als abgeschlossen.
  4. Privat: Eine eigene Regelung gilt bei Privatkassen und Beihilfe: Die Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten wird direkt dem Klienten gestellt, der diese bei der Kasse einreicht. Falls nicht über die Versicherung abgerechnet wird (Selbstzahlungswunsch oder fehlende Indikation für Heilbehandlung), gelten die individuellen Vereinbarungen.
  5. Absage: Terminvereinbarungen sind verbindlich, die Absagefrist (ohne Versäumnisgebühr) beträgt 48 Stunden.
  6. Compliance: Therapiekontakte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, d.h. Informationen über Klient bzw. Behandlung dürfen ohne Einwilligung nicht weitergegeben werden (außer bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung). Ein wichtiges Kriterium für lösungsorientierte Erfolge ist die aktive Mitarbeit des Klienten und eine transparente Arbeitsbeziehung:  Etwaige Unstimmigkeiten oder Unklarheiten sollten daher zeitnah besprochen werden.
  • Coaching/Beratung
  1. Frequenz: Die Dauer für lösungsorientierte Interventionen bewegt sich durchschnittlich zwischen 3 und 15 Sitzungen, in den Praxisräumen, am Arbeitsplatz bzw. außerorts). Der Modus wird individuell abgestimmt, auch Kompakttermine sind möglich, ggf. ergänzt durch Workshops oder (Team-) Trainings. Akutberatung/-coaching 1-3 Termine, Kurzberatung 4-6 Termine, Intensiv 7-15 Termine, Frequenzempfehlung: Sitzungen anfangs in kürzeren (1-3 wöchentlichen) Abständen, im weiteren Verlauf bedarfs-/transferorientiert, auch videobasiert (via jameda, MS Teams), empfehlenswert: Doppelstunden (v.a. bei größeren Abständen)
  2. Vertrauen: Psychologische Beratung ist Vertrauenssache. Der Coach arbeitet qualitätsorientiert nach bestem Wissen und fachlichem State-of-Art auf einer humanistischen Wertebasis bei Achtung der Selbstverantwortung. Informationen werden ohne Einwilligung des Klienten nicht weitergegeben, evtl. Austausch mit Auftraggeber (z.B. Vorgesetzten, Personalabteilung) nur nach Absprache.
  3. Compliance: Wie auch in der Verhaltenstherapie gilt: Der Beratungserfolg ist von der Bereitschaft des Klienten abhängig, sich aktiv und eigenverantwortlich zu beteiligen. Auch hier gilt das Motto: „Nicht alles ist möglich, aber immer ist etwas möglich.“
  4. Neutralität: Bei Paar- oder Teamberatung gilt das Prinzip der Neutralität. Um Ungleichgewichte zu vermeiden, werden die Partner/Kollegen  in der Regel gemeinsam beraten. Eine kommunikative, respektvolle Transparenz ohne pauschale Ratschläge aber mit klaren Worten ist darüberhinaus nötig für einen nachhaltigen Erfolg.
  • Gruppentherapie
  1. Angebot: Verhaltenstherapeutische Gruppe (5-9 Teilnehmer) als kombinierte Ergänzung zur Einzeltherapie im Rahmen einer Kurzzeittherapie (s.o.).
  2. Ziele: Gemeinsame Anregung psychischer Stärken, Entwicklung von Lösungs- und Bewältigungsideen, Entlastung und Perspektivänderung, persönliche/soziale Kompetenzförderung, Achtsamkeits-/Genusstraining, Klärungshilfe. Der „gute Geist“ der verhaltenstherapeutischen Gruppe in der Praxis Pscherer lautet: „Entdecke und nutze deine Ressourcen und unterstütze Andere dabei.“
  3. Formales: Terminfrequenz ca. 3-4 Wochen. Regelmäßige und aktive Teilnahme ist Voraussetzung. Im Verhinderungsfall rechtzeitige Absage (2 Werktage, wenn möglich 1 Woche vorher) über die Online-Buchung (jameda) oder per Email an die Praxis.
  • Online-Beratung
  1. Psychologische Beratung ist auch per Video-Call möglich (Onlinebuchung über jameda), ergänzend zu persönlichen Terminen. Eine Online-Beratung bietet sich neben räumlicher Flexibilität auch dann an, wenn lösungsfokussierte Anregungen umfeldnah begleitet werden.
  2. Online-Beratung, sinnvoll und professionell eingesetzt, stellt laut Untersuchungen ein zeitgemäßes Instrument dar und bietet ähnliche verhaltensnahe Optionen wie der direkte Kontakt, mit nur geringen Einschränkungen der persönlichen Atmosphäre bei entsprechender technischer Ausstattung. Natürlich bleibt das Gespräch in der Praxis die erste Option. Die Konditionen entsprechen den sonstigen Face-to-face-Kontakten.
  3. App-Empfehlungen: therapieunterstützender Einsatz bei Angst-/Depressions- und Schlafstörungen: Invirto, Deprexis, somnio (über Rezept von Krankenkasse erstattungsfähig); 7mind (Stresskompetenz, Achtsamkeit – ggf. erstattungsfähig); bei leichten Depressionen/Ängsten als interaktive Hilfe zur Selbsthilfe (kostenfrei): Moodgym

Berufsrechtliche Angaben

  • Niedergelassener Psychologischer Psychotherapeut (1999 Approbation des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit), eingetragen im Arztregister, Fachkundenachweis
  • Kassenärztliche Zulassung für Verhaltenstherapie bei Erwachsenen (KV-Nr. 666929200), Zulassungen für Einzel- und Gruppentherapie, Entspannungsverfahren (Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training) und Hypnose
  • Aufsichtsbehörden: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), Psychotherapeutenkammer (PTK)
  • Berufsrechtliche Regelungen: Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
  • Abrechnung Psychotherapie: Privat und alle Kassen
  • Selbstzahlungs-Modus: Psychologische Beratung in Anlehnung GOP/GOÄ, Business-Coaching marktüblich

 

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