Qualitätsanspruch

Therapie und Beratung basieren auf Vertrauen. Unklarheiten oder Unstimmigkeiten sollten zeitnah geklärt werden – ein transparentes, tragfähiges Arbeitsbündnis ist nötig für den Behandlungserfolg. Ein Verhaltenstherapeut konfrontiert mit problematischen Mustern und regt Lösungssuche an – daher werden zwar Rückmeldungen gegeben, aber keine pauschalen, nicht-nachhaltigen Ratschläge. Also Verständnis gezeigt für unsere verschiedenen Landkarten.

Psychotherapeuten unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht, d.h. es dürfen keine Informationen ohne Einverständnis an Dritte weitergegeben werden. Als approbierter Verhaltenstherapeut arbeite ich nach wissenschaftlichen Kriterien, den Psychotherapierichtlinien und entsprechenden Qualititätsstandards. Fortlaufende klinische Fortbildungen, die Leitung eines Qualitätszirkels zum Qualitätsmanagement sowie meine Funktion als Tutor der Kassenärztlichen Vereinigung sichern meinen hohen Qualitätsanspruch.

Psychotherapeutische Änderungen unterliegen jedoch immer auch Grenzen, ob persönlich oder von außen gesetzt. Eine bewusste Akzeptanz von Gegebenem, die „das Beste daraus macht“, ist vermutlich heilsamer als ein aufreibendes und permanentes Ankämpfen gegen Windmühlen.

„Um klar zu sehen, genügt oft schon ein Wechsel der Blickrichtung.“ (A. de Saint-Exupéry)

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